Im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung hat die Deutsche Gesellschaft für Sozial- und Kulturanthropologie (DGSKA) am 23. April 2026 zwei Resolutionen verabschiedet, die Fragen internationaler wissenschaftlicher Kooperation in Kontexten systematischer Verstöße gegen das Völkerrecht adressieren. Beide Resolutionen gehen auf intensive Diskussionen unter den Mitgliedern zurück, die durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung am 02.10.2025 in Form einer umfassenden Veranstaltungsreihe vertieft wurden. Zusätzlich wurde ein Arbeitskreis eingerichtet, dessen Mitglieder trotz unterschiedlicher Positionierungen vertrauensvoll zusammengearbeitet haben. Die Mitglieder dieses Arbeitskreises haben sich der Chatham House Rule verpflichtet, nach der Inhalte aus der Arbeit der Gruppe kommuniziert werden können, die Namen der Teilnehmenden aber nicht offengelegt werden. Die Ergebnisse des Arbeitskreises und die aus dieser Diskussion hervorgegangenen Resolutionsanträge wurden am 19. Januar 2026 in einer weiteren Mitgliederversammlung beraten. Allen Mitgliedern wurde Gelegenheit gegeben, Änderungsvorschläge oder alternative Resolutionsanträge zu erarbeiten und einzureichen.
Am 23. April 2026 hat die Mitgliederversammlung folgende Beschlüsse gefasst.
1. Resolution zur internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit in Kontexten systematischer Verstöße gegen das Völkerrecht
Die DGSKA unterstreicht mit dieser Resolution, dass internationale Kooperation ein unverzichtbarer Bestandteil wissenschaftlicher Praxis ist, zugleich jedoch nicht losgelöst von konkreten politischen und institutionellen Rahmenbedingungen betrachtet werden kann. Die Resolution formuliert Leitlinien für die Mitglieder, anhand derer institutionelle Kooperationen – insbesondere im Hinblick auf mögliche Verstrickungen in völkerrechtswidrige Praktiken – überprüft werden können. Individuelle wissenschaftliche Zusammenarbeit bleibt davon ausdrücklich unberührt und wird insbesondere im Hinblick auf gefährdete Wissenschaftler*innen als zentral erachtet.
2. Resolution zur kritischen Prüfung institutioneller Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen in Israel/Palästina
Aufbauend auf den Leitlinien der ersten Resolution empfiehlt die Mitgliederversammlung der DGSKA ihren Mitgliedern, institutionelle Kooperationen mit israelischen Universitäten und Forschungseinrichtungen kritisch zu überprüfen. Diese Empfehlung wird mit dokumentierten systematischen Verstößen gegen das Völkerrecht sowie mit strukturellen Verflechtungen israelischer akademischer Institutionen mit staatlichen und militärischen Strukturen begründet.
Diese Empfehlung bezieht sich ausschließlich auf institutionelle Kooperationen. Sie betrifft in keiner Weise die Zusammenarbeit mit Wissenschaftler*innen in ihrer persönlichen Kapazität. Eine bloße institutionelle Zugehörigkeit kann keine Grundlage für eine Beendigung von Kooperation sein. Es wird festgestellt, dass mögliche Aussetzungen von Kooperationen konditional und revidierbar sein sollten, wenn sich die zugrundeliegenden Bedingungen verändern.
Die Resolution betont die Solidarität mit palästinensischen Wissenschaftler*innen, die unter strukturell einschränkenden Bedingungen arbeiten müssen, ebenso wie mit israelischen Wissenschaftler*innen, die aufgrund kritischer Positionen Repressionen ausgesetzt sind.
Stellungnahme des Vorstands
Die Mitgliederversammlung der DGSKA hat ihren Mitgliedern Leitlinien an die Hand gegeben, um institutionelle Kooperationen – insbesondere im Hinblick auf mögliche Verstrickungen in völkerrechtswidrige Praktiken – zu überprüfen. Angesichts systematischer Völker- und Menschenrechtsverletzungen in den palästinensischen Gebieten wurde in einer zweiten Resolution beschlossen, allen Mitgliedern die kritische Überprüfung institutioneller Kooperationen mit israelischen Universitäten und Forschungseinrichtungen zu empfehlen. Es wurde betont, dass die umfassenden Kriterien der ersten Resolution zur kritischen Bewertung institutioneller Zusammenarbeit auch in anderen Kontexten systematischer Völkerrechtsverletzungen herangezogen werden sollen.
Beide Resolutionen sind Ergebnis eines breit angelegten, demokratischen Diskussionsprozesses innerhalb der Fachgesellschaft. Der Vorstand bedankt sich ausdrücklich für die aktive Beteiligung der Mitglieder an den angebotenen Diskussionsveranstaltungen und die sorgfältige Arbeit des Arbeitskreises, die trotz unterschiedlicher Positionierungen zu den behandelten Fragen von gegenseitigem Respekt und konstruktiver Auseinandersetzung geprägt war.
Der Vorstand sieht es als seine Aufgabe, demokratische Prozesse innerhalb der Fachgesellschaft zu fördern, insbesondere wenn kontroverse Fragestellungen zur Diskussion stehen, die grundlegende ethische, wissenschaftspolitische und gesellschaftliche Dimensionen berühren.
Die verabschiedeten Resolutionen fallen gerade in Deutschland in eine Zeit polarisierender gesellschaftlicher Dynamiken, die durch wachsenden Antisemitismus und anti-muslimischen Rassismus gekennzeichnet sind. Die DGSKA verurteilt alle Tötungen von Zivilisten, militärische Aggressionen und Gewalt, einschließlich des Massakers vom 7. Oktober 2023 und aller vorherigen und nachfolgenden Terrorakte. Die DGSKA lehnt Antisemitismus in all seinen Formen genauso entschieden ab wie anti-palästinensischen und anti-muslimischen Rassismus (siehe Erklärungen vom 17. November 2023, 12. Februar 2024 und 29. August 2024). Kritik an der aktuellen Politik der israelischen Regierung und staatlichen Institutionen darf nicht mit Antisemitismus gleichgesetzt werden, wenn sie ein Bekenntnis zu universellen Menschenrechtsprinzipien und zum Völkerrecht widerspiegelt.
Andererseits ruft gerade in Deutschland die Aussetzung institutioneller Kooperationen berechtigte Sorgen vor kollektiver Zuschreibung, Ausgrenzung und Benachteiligung individueller Wissenschaftler*innen hervor. Beide Resolutionen unterscheiden aus diesem Grund ausdrücklich zwischen institutioneller Zusammenarbeit und individueller wissenschaftlicher Kooperation. Die Resolution zu Israel/Palästina schützt persönliche wissenschaftliche Netzwerke, Konferenzteilnahmen, Beschäftigung, Co-Autorenschaft und Zusammenarbeit mit israelischen Forschenden ausdrücklich und stellt klar, dass bloße institutionelle Zugehörigkeit keine formelle Repräsentation bedeutet.
Die Resolution ruft zu aktiven Unterstützungsmaßnahmen für von Repressionen betroffene palästinensische und israelische Wissenschaftler*innen auf, einschließlich israelischer Institutionen, die sich gegen Völkerrechtsverletzungen, Entrechtung und die Zerstörung akademischer Freiheit positionieren. Der Vorstand der DGSKA ruft seine Mitglieder dazu auf, angesichts der nun vorgelegten Resolutionen die individuelle Kooperation mit israelischen und palästinensischen Kolleg*innen zu verstärken.
Der Vorstand erklärt, dass er sich an die Entscheidungen der Mitgliederversammlung gebunden sieht und diese nach außen vertritt, auch wenn innerhalb des Vorstands unterschiedliche Positionen zu einzelnen Aspekten der Resolutionen bestehen.