Ethik

Ethik

Ethikerklärung der DGSKA

Auf der Mitgliederversammlung der DGV¹ am 2.10.2009 in Frankfurt a. M. wurde die “Frankfurter Erklärung zur Ethik in der Ethnologie” verabschiedet. Dabei handelt es sich nicht um ein festgefügtes Regelwerk, das vorschreibt, wie Ethnologen mit den vielfältigen ethischen Dilemmata umzugehen haben, denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit begegnen können. Vielmehr wird darin gefordert, sich kontinuierlich und immer wieder neu reflektierend mit den ethischen Dimensionen des eigenen Handelns auseinanderzusetzen.

Ethikpapiere

Im Rahmen der DGSKA-Konferenz in Konstanz hat die Mitgliederversammlung am 1.10.2019 die Ethikpapiere verbschiedet, die zum einen die Positionierung der Ethnologie bzw. Sozial- und Kulturanthropologie in Bezug auf Begutachtungsverfahrungen durch Ethikkommissionen definieren und zum anderen die fachinterne Reflexion über forschungsethische Aspekte in diesem Zusammenhang unterstützen sollen. Die Ethikpapiere sollen als “living documents” verstanden werden. Seit Oktober 2019 sind zahlreiche Kommentare und Überarbeitungsvorschläge seitens der Mitglieder eingegangen, die vom Arbeitskreis Ethik in Form aktualisierter Ethikpapiere umgesetzt wurden.

1. Die „Ethikleitlinien“ erläutern die Grundlagen und Verfahren für die ethische Begutachtung ethnologischer bzw. sozial- und kulturanthropologischer Forschungen sowie den Gebrauch und die Adressaten der damit zusammenhängenden Papiere.

2. Das Dokument für die Reflexion über forschungsethische Fragen in ethnologischen bzw. sozial- und kulturanthropologischen Forschungen kann/soll im Rahmen von Betreuungs- (z.B. zwischen Promovierenden und ihren GutachterInnen) oder alternativ in Peer-to-Peer-Gesprächen (insb. fortgeschrittenen FachvertreterInnen) eingesetzt werden. Dieses Formular ist für den internen Gebrauch bestimmt. Bei Bedarf kann Ethikkommissionen als Nachweis über das erfolgte Gespräch untenstehende Fachliche Clearing-Bestätigung vorgelegt werden – die Gesprächsinhalte selbst hingegen nicht.

3. Das Dokument für die Reflexion über sicherheitsrelevante Aspekte von Forschungen im Fach wird eigenverantwortlich durch die Forschenden selbst ausgefüllt und verbleibt ausschließlich bei diesen.

4. Die Synopsis für Ethikkommissionen bzw. Förderorganisationen erläutert die Grundprinzipien ethnologischen bzw. sozial- und kulturanthropologischen Forschens zusammenfassend und kann Anträgen insbesondere in denjenigen Fällen beigelegt werden, wo ein Ethikvotum verlangt ist. In diesen Fällen kann auch das unter (2) genannte, unterzeichnete Formular über die erfolgte Durchführung eines Betreuungs- bzw. Peer-to-Peer-Gespräch eingereicht werden.

5. Die fachliche Clearing-Bestätigung baut auf dem Reflexionsfragebogen auf, enthält aber nicht die Fragen selbst, sondern ist nur für die Bestätigung des Vier-Augen-Fachgesprächs gegenüber nicht-fachlichen Ethikkommissionen vorgesehen.

Rückmeldungen zu den Ethikpapieren werden an folgende Emailadresse erbeten: arbeitskreis.ethik@dgska.de