Am 23.4.2026 wurden auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der DGSKA zwei Resolutionen verabschiedet. Eine generelle zur internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit in Kontexten systematischer Verstöße gegen das Völkerrecht und eine weitere zur kritischen Prüfung institutioneller Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen in Israel/Palästina.
1. Resolution „Zur internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit in Kontexten systematischer Verstöße gegen das Völkerrecht“
Präambel: Wissenschaft in Zeiten zunehmender staatlicher Gewalt und Unterdrückung
Die globalen Rahmenbedingungen der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Die zunehmende Militarisierung staatlicher Politik, Verstöße gegen das Völkerrecht und die wachsende Instrumentalisierung von Forschung für militärische und geopolitische Zwecke haben die Universitäts- und Forschungslandschaft neu geprägt. Diese Entwicklungen beschränken sich nicht auf ein einzelnes Land oder eine Region, sondern spiegeln breitere strukturelle Tendenzen wider, die in vielfältigen Kontexten zu beobachten sind. In vielen Zusammenhängen sind Universitäten verstärkt in staatliche Sicherheitsstrategien eingebunden worden. Akademische Ressourcen und Fachwissen können für Formen der Überwachung, militärische und repressive Zwecke mobilisiert werden. Gleichzeitig steht die Wissenschaftsfreiheit unter zunehmendem Druck, unter anderem durch Formen der Zensur und der Unterdrückung kritischer Stimmen. Vor diesem Hintergrund kann internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit nicht ohne Weiteres als politisch neutral oder von sich aus als friedensfördernd angesehen werden. In
bestimmten Kontexten birgt institutionelle Kooperation das Risiko, Gewalt oder Verstöße gegen das Völkerrecht zu legitimieren oder zu ermöglichen. Der Zweck dieses Dokuments ist es, den Mitgliedern der DGSKA Orientierungshilfen zu Fragen der institutionellen akademischen Zusammenarbeit in Kontexten zu geben, in denen Regierungen das Völkerrecht, Wissenschaftsfreiheit und Menschenrechte systematisch untergraben.
Dieses Dokument geht davon aus, dass nationale, institutionelle aber auch fachbereichsspezifische Positionen nicht monolithisch sind, und betont die Wichtigkeit, institutionelle Beziehungen im Lichte fachlicher, ethischer und rechtlicher Erwägungen, einschließlich geltender verfassungsrechtlicher
Normen, zu prüfen und gegebenenfalls neu zu bewerten. Die nachstehend dargelegten Kriterien sollen als Leitfaden für eine strukturierte Reflexion und kritische Prüfung institutioneller Kooperation in verschiedenen Kontexten dienen.
Lesen Sie hier die komplette Resolution.
2. Zur kritischen Prüfung institutioneller Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen in Israel/Palästina
I. Zweck
Die DGSKA setzt sich für Wissenschaftsfreiheit ein und bekundet ihre Solidarität mit Wissenschaftler:innen– Israelis wie Palästinenser*innen –, deren Leben, Rechte und wissenschaftliche Arbeit durch Gewalt, Repression oder mangelnden Rechtsschutz bedroht sind. Diese Erklärung soll DGSKA-Mitgliedern helfen, situierte Entscheidungen über ihre fachliche Zusammenarbeit mit israelischen und palästinensischen akademischen Einrichtungen und Wissenschaftler:innen zu treffen. Dabei wird zugrunde gelegt, dass sich konkrete institutionelle Kontexte und Bedingungen von Kooperation unterscheiden und einer sorgfältigen Prüfung bedürfen, um Völkerrecht zu wahren, Wissenschaftsfreiheit für alle zu schützen und Solidarität mit denjenigen zum Ausdruck zu bringen, die Gewalt oder Unterdrückung ausgesetzt sind. Diese Resolution fordert keine pauschale Aussetzung von Zusammenarbeit, da nationale, institutionelle und auch fachbereichsspezifische Positionen nicht monolithisch sind. In dieser Hinsicht steht die Erklärung im Einklang mit den bisherigen Stellungnahmen der DGSKA zur Wissenschaftsfreiheit, zur Differenzierung in gesellschaftlichen Debatten und der Abwehr kollektiver Schuldzuweisung. Vielmehr sollen mit dieser Resolution
Wissenschaftler:innen ermutigt werden, konkrete institutionelle Beziehungen und Situationen kritisch und systematisch zu prüfen und diese Bewertungen heranzuziehen, wenn sie fallbezogen und informiert darüber entscheiden, ob und wie Formen institutioneller Zusammenarbeit eingegangen werden sollen. Leitend ist dabei die Frage, welche Kooperationen fachlich, ethisch und rechtlich für vertretbar gehalten werden können, auch im Hinblick auf verfassungsrechtliche und andere einschlägige Rechtsnormen. In Kontexten von Repression und gewaltsamen Konflikten können Entscheidungen darüber, welche akademischen Kooperationen priorisiert, gestärkt, eingeschränkt oder unterlassen werden, ein strategisches Mittel zur Unterstützung von Wissenschaftler:innen darstellen, die Unterdrückung, Zensur, militärischer oder paramilitärischer Gewalt ausgesetzt sind, an der Ausübung ihrer Grundrechte auf Wissenschaftsfreiheit und an gleichberechtigter Teilhabe gehindert werden, oder denen Zugang zu öffentlichen Infrastrukturen verwehrt wird.
Diese Erklärung nimmt Verstöße gegen das Völkerrecht und die damit verbundenen Bedrohungen der Wissenschaftsfreiheit in Israel/Palästina in den Blick und arbeitet heraus, wie diese durch institutionelle Verflechtungen, politischen Druck und Sicherheitspolitiken geprägt sind. Die Tatsache, dass hier ein spezifischer Anwendungsfall thematisiert wird, schließt eine vergleichbare Überprüfung anderer Kontexte in keiner Weise aus, wenn diese ähnliche strukturelle Bedingungen aufweisen.
Lesen Sie hier die komplette Resolution.