Nach aktuellsten Informationen (u.a. im Spiegel) soll im Bundestag am 9. November 2024 eine Resolution zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland verabschiedet werden. Diese Resolution ist angesichts des steigenden Antisemitismus in Deutschland und weltweit ein wichtiges Zeichen.
Zuletzt haben Kolleg:innen unterschiedlicher Disziplinen in einem gemeinsamen Beitrag für die FAZ darauf aufmerksam gemacht, dass diese Initiative sorgfältig reflektiert werden muss. Wir haben bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass wir als Vorstand der DGSKA rückhaltlos alle Bemühungen unterstützen, Antisemitismus zu bekämpfen, der, wie und wo immer er sich äußert, eine gefährliche Bedrohung der demokratischen Gesellschaft insgesamt darstellt.
Der wichtige und notwendige Kampf gegen Antisemitismus darf nicht zu Lasten von grundgesetzlich verbürgten Grundrechten gehen. Deswegen ist es alarmierend, dass bekanntgewordene Entwürfe der Resolution mit sehr weitgehenden Eingriffen in Grundrechte und insbesondere in das öffentliche Förderungsrecht einhergingen. Der im Bundestag zu diskutierende Resolutionsentwurf ist bisher nicht umfassend öffentlich gemacht worden, kann aber sehr weitgehende Konsequenzen für die Forschung mit sich bringen. Die Freiheit von Kunst und Wissenschaft ist eine zentrale Säule unserer demokratischen Gesellschaft; Einschränkungen können eine gefährliche Blaupause für zukünftige Angriffe auf diese grundrechtsintensiven Bereiche des gesellschaftlichen Lebens darstellen.
Wir haben als Vorstand einen Appell an die Mitglieder des Bundestages unterschrieben, die sorgfältig dargelegten Argumente in dem FAZ Beitrag zu berücksichtigen.
Der Beitrag in der FAZ mit Formulierungsvorschlägen für die Resolution findet sich unter folgendem Link:
Der Appell findet sich hier:
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLScyErqrcDRrzrZ1EPuk6iX9x10g8JrwishN2rlnAhRyYZQwPg/viewform